HINWEISE GEBEN

Was ist Hinweisgeberschutz?


Wenn ein Unternehmen, für das Sie arbeiten, sich bewerben oder in beruflicher Verbindung stehen gegen ein EU-Recht verstößt, können Sie dies melden, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen – Sie sind als Hinweisgeber*in gesetzlich geschützt.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) ist damit ein bedeutender Schritt in Richtung Transparenz und Aufklärung von Missständen in Unternehmen und Organisationen.

Umgekehrt möchten wir als Unternehmen natürlich von Verdachtsmomenten erfahren, um diese aufzuklären und etwaige Missstände zu beheben.

Welche Themen kommen für einen Hinweis in Betracht?


Die betreffenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union werden in § 3 Absatz 3 HSchG aufgelistet. Die wichtigsten Bereiche sind:

Für wen gilt der Hinweisgeberschutz?


Das HSchG sieht vor, dass all jene Personen Verstöße gegen EU-Recht melden können, die für uns arbeiten oder mit uns beruflich in Verbindung stehen, also:

Wie funktioniert das Melden eines Hinweises?


Mit diesem einfachen Formular können Sie einen mutmaßlichen Verstoß melden – Sie können dabei anonym bleiben oder Ihre Daten angeben.

 

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Häufige Fragen